Teilnahmebedingungen
Jeder ist für den Ablauf seines Flohmarkts selbst verantwortlich. Bitte trödeln Sie ausschließlich in Ihrem Hinterhof, Garten etc. Das Abstellen von Trödelware auf öffentlichen Flächen, z. B. Gehwegen, ist aus versicherungstechnischen Gründen nicht erlaubt. Teilnehmen können alle Privatpersonen, Schulen, Kindertagesstätten etc., aber keine gewerblichen Anbieter. Der Verkauf von Neuwaren oder illegalen Waren (selbstgebrannte CDs, DVDs etc.) ist nicht erlaubt.
Wenn Sie in einer Mietwohnung leben, bitten Sie Ihren Vermieter um Erlaubnis zur Teilnahme. Sprechen Sie sich mit ihren Nachbarn ab. Evtl. bilden Sie eine „Hausgemeinschaft“ und organisieren gemeinsam „Ihren“ Hof- bzw. Gartenflohmarkt. Sollte Ihr Vermieter nicht einverstanden sein, fragen Sie doch einmal in den Häusern in der Nachbarschaft nach. Vielleicht findet sich ja dort noch Platz für einen Gast-Stand.